Margaretha Escherich, geb. Forster, wurde am 6. September 1891 in Kleingesee Nr. 28, im Hause ihrer Eltern, Christina und Johann Forster, geboren.

Sie war in zweiter Ehe mit Johann Georg Escherich verheiratet und Mutter von drei Kindern.

Kurz vor ihrer ersten Ehe mit dem Landwirt Johann Brandmüller wurde als ihr zweites Kind ein Sohn namens Johann geboren, der von J. Brandmüller bei der späteren Eheschließung 1923 als leiblich anerkannt wurde. Der Sohn verstarb aber nicht lange darauf im dritten Lebensjahr.

Nachdem auch ihr deutlich älterer Ehemann Johann Brandmüller verstorben war, musste Margaretha Brandmüller auf Druck der Schwiegerfamilie den Bauernhof mit ihrem ältesten Kind – der 1919 geborenen Tochter Anna aus vorehelicher Zeit – verlassen.

Im Sommer 1928 heiratete sie Johann Georg Escherich, mit dem sie einen weiteren Sohn – August – bekam. Als Häusler und Tagelöhner führten sie ein bescheidenes Dasein, eine kleine eigene Landwirtschaft verbesserte die Situation nur unwesentlich.

Im Jahr 1932 wurde Margaretha Escherich von Nachbarn böswillig eines Diebstahls bezichtigt, die nachfolgende willkürliche Hausdurchsuchung durch die Polizei beschämte sie so sehr, dass sie einem Nervenzusammenbruch nahe war, tobte und in einem unbewachten Moment einen Selbstmordversuch verübte, indem Sie durch ein Fenster im ersten Stock sprang und sich ein Bein brach. Diese Kurzschlussreaktion wurde vom ansässigen Sanitätsrat als das „Auftreten einer plötzlichen Geisteskrankheit“ ausgelegt, woraufhin sie in die Heil- und Pflegeanstalt Ansbach (Franken, Bayern) eingewiesen wurde.

Der Ehemann und die beiden Kinder waren fortan Geächtete in der kleinen Gemeinde; die Gegenstände des vermeintlichen Diebstahls tauchten eine Weile später auf einem Markt auf, feilgeboten von Verwandten der anzeigenden Nachbarn.

Margaretha Escherich wurde am 3. Dezember 1940 aus der Heil- und Pflegeanstalt Ansbach in die „Landesanstalt Hartheim“ gebracht und dort ermordet.

Die Todesnachricht aus der Verwaltung der Tötungsanstalt wurde an ihren Vater, Johann Forster, adressiert, da ihr zweiter Ehemann sich während ihres Aufenthalts in Ansbach scheiden lassen musste, um das Sorgerecht für seinen kleinen Sohn zu behalten. In diesem Schreiben wurde die „Landesanstalt Hartheim“ „als Durchgangsanstalt für diejenigen Kranken bezeichnet, die in eine andere Anstalt in der Gegend verlegt werden sollen.“ Als offizielle Todesursache vermerkt das Büro der Tötungsanstalt Hartheim auf der Sterbeurkunde am 14. Dezember 1940: „Oberlippenfurunkel mit nachfolgender Sepsis“.

In einem Schreiben vom 28. April 1941 wird Johann Forster mitgeteilt, dass die Aschenreste seiner Tochter an das Krematorium in Nürnberg gesandt und auf dem Westfriedhof in einer Sammelgruft beigesetzt wurden.